So wie jedes Jahr werden auch heuer wieder zahlreiche Brauchtumsfeuer am Karsamstag Abend erzündet werden – und so wie jedes Jahr ist zu befürchten, dass es durch Unachtsamkeit und Ignorieren verschiedener Vorschriften zu
zahlreichen Feuerwehreinsätzen und großen Schäden kommen wird.
Nachstehend deshalb die wichtigsten
Bestimmungen und
Verhaltensmaßnahmen, bei deren Einhaltung einem schönen Brauchtumsfeuer nichts im Wege stehen sollte – so man nicht aus Gründen des Umweltschutzes überhaupt auf ein Osterfeuer verzichtet.
- Verbrannt werden darf nur trockenes, unbehandeltes Holz, entzündet mit nicht beschichtetem Papier.
- In Waldgebieten sowie in der Nähe dieser Wälder herrscht auch zu Ostern ein generelles Verbot des Feueranzündens und Rauchens.
- Ebenfalls untersagt ist – auch aus Gründen des Umweltschutzes – das Verbrennen nicht biogener Abfälle (Autoreifen, Möbel, Kunststoffe,...).
- Bei starkem Wind und großer Trockenheit ist das Verbrennen im Freien unzulässig.
- Die Entzündung weithin sichtbarer Feuer (extrem groß und hoch geschichtete Stapel) ist der zuständigen Feuerwehr mindestens eine Stunde vorher mitzuteilen.
Abgesehen von diesen rechtlichen Vorgaben wird zu besonderer Vorsicht bei erlaubten Osterfeuern geraten:
- Entsprechend große Abstände zu Gebäuden und Grundstücksgrenzen einhalten!
- Keinesfalls Benzin o.Ä. zum Entzünden verwenden!
- Brauchtumsfeuer in Innenhöfen sind zu vermeiden!
- Mittel der ersten Löschhilfe (Gartenschlauch, Feuerlöscher,..) bereit halten!
Eine Missachtung dieser Vorschriften ist nicht nur
strafbar, sondern auch überaus
gefährlich und führt jedes Jahr wieder zu zahlreichen Feuerwehreinsätzen und
enormen Schäden.